Update Infektionsschutzgesetz

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat klargestellt, dass die neuen Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz zu Dokumentations- und Berichtspflichten für Praxisinhaber nicht angewendet werden müssen. Damit entfällt für Praxisinhaber die schriftliche Dokumentation über die Testung aller Mitarbeiter.

Zudem fordert die GMK die Bundesregierung dazu auf, die Testverordnung dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich für Praxisinhaber aus dem Infektionsschutzgesetz ergebenden Testpflichten verbunden ist. Sobald es Neuigkeiten zur Refinanzierung gibt, informieren wir selbstverständlich.

 

Alle Regelungen rund um die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus (M26)“, das im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte

2025 | 05.05. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.

Preise der Postbeamtenkrankenkasse steigen ab 1. Mai 2025

2025 | 30.04. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die dazugehörigen Preislisten finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf unserer Webseite.