V wie Versicherungen: Welche sollten abgeschlossen werden?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: V wie Versicherungen.

Welche Versicherungen ein Praxisinhaber abschließt, ist zwar eine individuelle Entscheidung, es gibt aber einen „Grundstock“, ohne den er nicht auskommt. Zur letzteren Sorte zählt die Berufshaftpflichtversicherung. Diese tritt ein, wenn Patienten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Praxisinhaber selbst oder seinen Mitarbeitern stellen.

Es gibt eine Reihe von weiteren Versicherungen, die ein Praxisinhaber dahingehend prüfen kann, ob sie für ihn und seine Situation Sinn ergeben. Dazu zählen beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung, eine IT-Versicherung sowie Schutz gegen Schäden an Praxisräumen, Betriebsunterbrechungen durch Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers, Berufsunfähigkeit oder der Verlust von wichtigen Unterlagen.

Praxisinhaber sollten sich gut beraten lassen, welchen Schutz sie benötigen und welche Kosten damit auf sie zukommen.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

Weitere Artikel

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.