Verzögerung beim Zulassungsportal der ARGEn Heilmittel

Am 5. Juli 2021 sollte das Zulassungsportal der ARGEn Heilmittel für den Bereich Physiotherapie starten. Plan ist es, dass dort sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Zulassung bearbeitet sowie der neue Bundesrahmenvertrag anerkannt werden kann.

Aufgrund technischer Schwierigkeiten steht das Portal voraussichtlich erst Mitte August zur Verfügung.

 

Alle Praxisinhaber, die ihre Zulassung vor dem Inkrafttreten des neuen Bundesrahmenvertrags (1. August 2021) erhalten haben, müssen dem neuen Vertrag binnen sechs Monaten zustimmen. Nur dann gilt die bereits erteilte Zulassung unverändert fort. Der IFK bietet seinen Mitgliedern an, die Anerkenntnis des neuen Rahmenvertrags zu übernehmen. In diesem Fall müssen Mitglieder dem Verband eine Vollmacht für das Zulassungsportal der ARGEn Heilmittel erteilen.

 

 

Da das Portal aktuell leider noch nicht zur Verfügung steht, kann die Anerkennung des Rahmenvertrags für die Mitglieder erst vorgenommen werden, sobald das Portal freigeschaltet wird. Daher kommt es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen. Sobald die Anerkennung des Rahmenvertrags für ein Mitglied durchgeführt wurde, erhalten diese Mitglieder umgehend eine Benachrichtigung durch die Mitarbeiterinnen der Zulassung.  

 

 

Der Vordruck zur Vollmacht kann hier runtergeladen werden: VOLLMACHT

 

 

Bei weiteren Fragen können sich IFK-Mitglieder an die Geschäftsstelle wenden, Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de

 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?