Anhörung zum DVPMG: Repschläger erläutert Standpunkt der Heilmittelerbringer

Was Heilmittelerbringern bei der Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen und bei der Videotherapie wichtig ist, verdeutlichte Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV), während der Anhörung zum „Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG).

Gesundheits-Apps

 

Die Mitgliedsverbände des SHV betonten nochmals die Forderung, dass es unabdingbar sei, dass auch Heilmittelerbringer therapieunterstützende Apps verordnen können. „Nur wir Therapeuten können einschätzen, ob der Leistungsumfang einer digitalen Gesundheitsanwendung zur Therapieunterstützung überhaupt geeignet ist“, stellte Repschläger klar. Dazu müsse der Therapeut den Patienten zunächst therapeutisch befunden, um dann entscheiden zu können, welche App für den jeweiligen Patienten passend sei.

 

 

Das könne kein Arzt im Vorhinein abschätzen. „Therapie ist individuell und muss dementsprechend an das Leistungsniveau des Patienten angepasst werden. Ein solcher Therapieprozess muss auch bei der Anwendung einer digitalen Gesundheitsanwendung gesichert sein“, so die Einschätzung des SHV. Diese Interaktion zwischen Therapeut und Patient dürfe durch die Digitalisierung nicht verloren gehen.

 

 

Videotherapie

 

 

Die Heilmittelverbände begrüßen sehr, dass die Videotherapie nun zügig ermöglicht und geregelt werden soll. Es gehe nicht darum, die Videotherapie als neues Heilmittel einzuführen. Stattdessen müsse geprüft werden, wie die Videotherapie die bestehenden Heilmittel ergänzen könne.

 

 

„Gerade die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig Videotherapie ist. Ein unsachgemäßer Einsatz ist nicht bekannt. Vulnerablen Gruppen konnte geholfen werden“, dankte Repschläger für den Einsatz des Bundesgesundheitsministeriums, die Voraussetzungen für Videotherapie zeitnah zu regeln.

 

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