Bund und Niedersachsen: Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen

Nachdem bereits Nordrhein-Westfalen Mitte Dezember eine Erhöhung der Beihilfesätze zum Jahresbeginn angekündigt hatte (lesen Sie hier), hat nun auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Erhöhungen für die Bundesbeihilfe angekündigt, die zum 1. Februar 2026 in Kraft treten sollen.

Da sich Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt nach der Bundesbeihilfeverordnung richten, erfolgt in diesen Bundesländern eine automatische Erhöhung der Höchstsätze zum gleichen Zeitpunkt. Die übrigen Bundesländer entscheiden eigenständig, ob und wann sie die Höchstsätze übernehmen. Der IFK steht mit den jeweiligen Beihilfestellen in Kontakt und wird weiter auf eine Anpassung der Höchstsätze drängen. Sobald auch hier Aktualisierungen stattfinden, informieren wir Sie selbstverständlich.

Auch in Niedersachsen steigen Höchstsätze

Darüber hinaus hat auch Niedersachsen seine Höchstbeträge rückwirkend zum 1. Januar 2026 angepasst und reagiert damit ebenfalls auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Sie finden die aktualisierte Niedersächsische Beihilfeverordnung im geschützten Mitgliederbereich dieser Webseite unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“. Die angepasste Bundesbeihilfeverordnung wird dort ebenfalls zu finden sein, sobald sie uns vorliegt.

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