Corona-Selbsttests beim IFK-Kooperationspartner bestellen

Durch die Aktualisierung der Coronavirus-Testverordnung können Physiotherapiepraxen in eigener Verantwortung PoC-Antigen-Tests für Inhaber und Mitarbeiter beschaffen und auch selbst anwenden. Die Sachkosten dafür können sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Erstattung abrechnen, in deren Bezirk die Praxis ihren Sitz hat. IFK-Mitglieder können solche Selbsttests ab sofort beim neuen IFK-Kooperationspartner „MEDICE Arzneimittel Pütter“ bestellen.

Für jede in der Einrichtung tätige Person dürfen bis zu zehn PoC-Antigen-Tests pro Monat eingesetzt und auch abgerechnet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung erstattet Physiotherapiepraxen für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests die Sachkosten in Höhe der entstandenen Beschaffungskosten, und zwar noch bis zum 31. März 2021 höchstens 9 Euro je Test und ab dem 1. April 2021 höchstens 6 Euro je Test.

 

Wichtig: Bei den erstattungsfähigen Tests handelt es sich um „Laien-PoC-Selbsttests“. Diese dürfen auch von Privatpersonen durchgeführt werden. Ein Arzt oder eine andere berechtigte Person sind nicht erforderlich. „PoC“ steht für „Point of Care“ und bedeutet, dass das Ergebnis direkt vor Ort, also ohne eine Laboruntersuchung, ausgewertet werden kann. Das bedeutet aber auch, dass aufgrund eines negativen Selbsttests kein Zeugnis ausgestellt werden kann, die beispielsweise den Zugang zu einem Pflegeheim gestattet. „Laien-PoC-Selbsttests“ dienen der eigenen Sicherheit. Zeugnisse über Testergebnisse sind nach wie vor nur in dafür zugelassenen Testzentren, bei Ärzten und weiteren dazu Berechtigten erhältlich.

 

 

Damit die KBV die Kosten für die PoC-Antigen-Tests („Laien-PoC-Selbsttests“) erstattet, müssen sie auf der Liste zugelassener „Tests zur Eigenanwendung durch Laien“ stehen. IFK-Mitglieder können über den Kooperationspartner „MEDICE Arzneimittel Pütter“ Selbsttests bestellen, die im Sinne der TestV zugelassen sind und deren Kosten vollständig von der KBV erstattet werden.

 

 

Informationen zum Bestellprozess beim IFK-Kooperationspartner sowie zum Abrechnungsverfahren – soweit bereits von den Kassenärztlichen Vereinigungen veröffentlicht – hat der IFK im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M 26) ab Seite 12 zusammengestellt. Dieses finden Mitglieder nach dem Log-in im physioservice.

 

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