G-BA verlängert Corona-Sonderregeln bis zum 31. März 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen in der Heilmittel-Richtlinie bis zum 31. März 2022 beschlossen.

Dies betrifft die Regelungen zur videotherapeutischen Behandlung, den Unterbrechungsfristen und dem Entlassmanagement.

 

Auch die Abrechnung der Hygienepauschale ist in der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) bis 31. März 2022 verlängert worden.

 

 

Eine Übersicht der Sonderregelungen sowie alles Weitere zum Thema Corona finden Sie im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das IFK-Mitglieder im „Physioservice“ herunterladen oder kostenlos in der IFK-Geschäftsstelle anfordern können. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.

 

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