Heilmittelerbringer begrüßen Bundesrats-Votum für Direktzugang

Seit Langem ist es eine zentrale gesundheitspolitische Forderung des IFK, dass es Patienten ermöglicht wird, sich ohne vorherige ärztliche Verordnung von Therapeuten behandeln zu lassen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich in seiner Sitzung vom 28.09.2016 dafür ausgesprochen, in entsprechenden Modellvorhaben die genaue Ausgestaltung dieser Möglichkeit zu erproben.

Aktuell sieht der HHVG-Gesetzentwurf nur Modellvorhaben zur Erprobung der Blankoverordnung für Heilmittel vor. Bereits seit 2008 sind allerdings entsprechende Modelle möglich. Der IFK z. B. erprobt ein solches Substitutionsmodell seit 2011 in einem Modellvorhaben mit der BIG direkt gesund. Diese Modell wird wissenschaftlich begleitet und steht kurz vor seinem Abschluss.
Um die Patientenversorgung aber tatsächlich nachhaltig zu stärken und herauszufinden, welche Einsparpotenziale der entfallende zwingende Arztbesuch mit sich bringt, bedarf es jetzt der geforderten Modifikation im Gesetz.
Alle Mitgliedsverbände des Spitzenverbands der Heilmittelverbände unterstützen durch eine aktuelle Pressemitteilung diese Meinungsbildung.

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?