IFK legt Forderungen zur Bundestagswahl vor

Es gibt aus Sicht des IFK zahlreiche Branchen-Themen, die es in den nächsten vier Jahren zu bearbeiten gilt. Diese Themen – allen voran mehr Autonomie und eine angemessen Vergütung – hat der IFK in einem Forderungspapier im Vorfeld der Bundestagswahl am 24. September zusammengefasst, das er nun veröffentlicht.

Schon vor einer Bundestagswahl werden die Weichen für die Regierungsarbeit eines neuen Parlaments gestellt, weil die Parteien sich schon jetzt inhaltlich positionieren. Daher haben der IFK und die weiteren physiotherapeutischen Berufsverbände bereits vor der letzten Bundestagswahl 2013 berufspolitische Vorarbeit geleistet und konnten so dazu beigetragen, dass die aktuelle Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die Physiotherapiebranche verstärkt in den Blick genommen hat. Dank der Arbeit der Verbände wurden vor vier Jahren einige unserer Forderungen in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgenommen.

Die aktuelle Entwicklung wollen wir deshalb dafür nutzen, mit einem zwölf Punkte umfassenden Forderungskatalog in den nächsten Wochen auf die großen Parteien zuzugehen, um Antworten zu erhalten, wie sie sich zu unseren großen Branchenthemen positionieren. Schon vor der Veröffentlichung in der Juli-Ausgabe des IFK-Fachmagazins „physiotherapie“ können Sie hier vorab einen Einblick in den Artikel erhalten.

Der IFK wünscht Ihnen eine spannende Lektüre!

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?