Kein Dienstleister für Eintrag in Transparenzregister nötig

Die „Organisation Transparenzregister e.V.“ versendet E-Mails mit der Aufforderung, sich über ihre Plattform in das Transparenzregister eintragen zu lassen. Für diese Dienstleistung verlangt der Anbieter 49 Euro. Die Eintragung direkt über die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland – www.transparenzregister.de – ist jedoch kostenfrei und für die meisten IFK-Mitglieder ohnehin nicht erforderlich.

Das Transparenzregister ist ein elektronisches Register, das Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen geben soll. Ganz konkret soll die Verschleierung illegaler Vermögenswerte mithilfe komplexer Firmenkonstruktionen verhindert werden. Die gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts (z. B. UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG, e. G., KGaA) und rechtsfähige Personengesellschaften (OHG, KG und Partnerschaften) müssen eingetragen werden.


Es ist dringend abzuraten, dafür die kostenpflichtige Dienstleistung der „Organisation Transparenzregister e.V.“ zu nutzen.


IFK-Mitglieder, die Fragen zur Eintragung in das Transparenzregister haben, können sich gern an das IFK-Referat Recht wenden, Tel.: 0234 97745-0 oder ifk@ifk.de.

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