Keine Registrierkassenpflicht in Physiotherapie-Praxen

Die seit dem 1. Januar 2017 geltenden strengeren Anforderungen an elektronische Registrierkassen sorgen für viel Verwirrung und stellen zugleich die Kassenbuchpflicht für Physiotherapeuten auf den Prüfstand. Verunsicherung herrscht vor allem hinsichtlich der Fragen, ob eine elektronische Registrierkasse verpflichtend ist und ob Praxisinhaber weiterhin ein Kassenbuch führen müssen.

Gesetzliche Zuzahlungen von Kassenpatienten sowie Rechnungsbeträge von Privat- oder Selbstzahler-Leistungen sorgen dafür, dass Physiotherapeuten im laufenden Praxisbetrieb regelmäßige Bareinnahmen haben. Wie andere Unternehmer auch sind sie verpflichtet, diese Gelder als Einnahmen aufzuzeichnen. Läuft dabei etwas schief, kann die Finanzbehörde Einnahmen „hinzuschätzen“. Als Folge drohen hohe Steuernachzahlungen. Wichtig für Praxisinhaber ist es daher, ihre Aufzeichnungspflichten bei Bareinnahmen genau zu kennen.
In einem aktuellen Artikel des IFK-Fachmagazins „physiotherapie“ können Sie nachlesen, warum es einerseits weiterhin keine Registrierkassen- und Kassenbuchpflicht gibt und warum es andererseits wichtig ist, die Ein- und Ausgaben trotzdem genau aufzuzeichnen.

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