Maserimpfpflicht: Weitere Informationen abwarten

Wie der IFK bereits berichtete, wird die Masernimpfpflicht auch Physiopraxen betreffen. Das entsprechende Gesetz wird am 1. März 2020 in Kraft treten. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Landesgesundheitsministerien mit der Umsetzung des Gesetzes beauftragt

 

Das Gesetz wird zunächst bei Neueinstellungen ab dem 1. März 2020 für IFK-Mitglieder relevant sein. Hier ist darauf zu achten, dass der Bewerber seine Immunität durch Vorlage des Impfausweises oder einer Titer-Bestimmung nachweist. Ansonsten ist eine Anstellung nicht möglich.

 

 

Ansonsten rät der IFK seinen Mitgliedern dazu, zunächst die Informationen der Landesgesundheitsministerien bezüglich der Umsetzung des Gesetzes abzuwarten. Es ist nicht notwendig, dem IFK Unterlagen zu übersenden.

 

 

IFK-Mitglieder können sich bei Fragen hierzu an die Mitarbeiter des IFK-Referats Recht wenden, Tel.: 0234 97745-0, ifk@ifk.de.

 

 

Die ursprüngliche Meldung zur Masernimpfpflicht gibt es hier: https://ifk.de/verband/aktuell/archiv-meldungen/einzelansicht/impflicht-fuer-masern-betrifft-auch-physiotherapiepraxen/

 

Weitere Artikel

Bundessozialgericht: Schriftliches Urteil liegt vor

2026 | 22.04. Unsere aufmerksamen Leser erinnern sich vermutlich: Ende 2025 fand vor dem BSG das Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG statt, in dem die maßgeblichen Verbände zur Vergütung in der Physiotherapie geklagt hatten. Das zunächst mündlich ausgesprochene Urteil ging zulasten der Verbände – nun liegt das schriftliche Urteil vor, welches ergänzende rechtliche Ausführungen enthält.

MdB Yüksel: Der Direktzugang für Heilmittelerbringer macht Sinn!

2026 | 20.04. Der Bundestagsabgeordnete Serdar Yüksel (SPD) hat vergangenen Freitag im Bundestag eindringlich für den Direktzugang geworben. Anlass war ein von der Fraktion die Linke eingebrachter Antrag zur Verbesserung der Terminvergabe und Eindämmung von Wartezeiten in der Gesundheitsversorgung.