Neue Kooperation: Inkasso leicht gemacht

Der Patient zahlt nicht – und jetzt? Wenn finanzielle Forderungen nicht beglichen werden, kann das einen sprichwörtlichen Rattenschwanz nach sich ziehen. Neben Zeit stehen dabei auch finanzielle Ressourcen auf dem Spiel. Im schlimmsten Fall muss sich gerichtlich geeinigt werden. Doch so weit muss es nicht kommen: Mit einem zuverlässigen Inkasso-Unternehmen bleibt Ihnen vieles erspart. ADVIN Inkassoservice ist spezialisiert auf den erfolgreichen Einzug von Patientenforderungen. Als neuer Kooperationspartner des IFK erhalten Mitglieder Sonderkonditionen auf das breite Leistungsangebot. Die Beauftragung ist denkbar simpel: Einfach Auftragsformular ausfüllen und dem ADVIN Inkassoservice zukommen lassen. Auch bei Einzelforderungen hilft ADVIN weiter, ohne laufende monatliche Kosten. Weitere Informationen finden Mitglieder auf der Unterseite "Sonderkonditionen" (Angebot und Auftrag) oder auf der Homepage des Inkassounternehmens.

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Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.