csm_20200101_Muster_13_Seite_1_36d44d9974.jpg

Neue Verordnungsvordrucke seit 1. Januar 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gelten neben den neuen Heilmittel-Richtlinien auch neue Verordnungsmuster, auf denen Ärzte (Muster 13) sowie Zahnärzte (Muster Z13) Heilmittel ausstellen können. Wichtig: Seit diesem Stichtag dürfen nur noch diese neuen Muster für Verordnungen ausgestellt und von den Physiotherapiepraxen angenommen werden.

Die Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat die neuen Verordnungsmuster im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart. In den ersten Tagen des neuen Jahres zeigt sich jedoch, dass einzelne Ärzte und Zahnärzte weiterhin Verordnungen auf dem jeweils alten Verordnungsvordruck ausstellen. Physiotherapeuten dürfen diese Verordnungen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr annehmen. Die Verordnungen müssen an den Arzt zurückgehen, damit dieser die Verordnung auf dem aktuellen Vordruck neu ausstellt.

 

Nähere Informationen zu den Neu-Regelungen der Heilmittel-Richtlinien ab Januar 2021 finden IFK-Mitglieder im Merkblatt A20, das im geschützten Mitgliederbereich dieser Internetseite unter „Physioservice“ heruntergeladen werden kann.

 

 

 

 

 

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Verordnungen nur noch auf diesem neuen Verordnungsvordruck ausgestellt werden.

 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?