NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) übernimmt das Land das von den Ausbildungsstätten erhobene Schulgeld vollständig. Ziel sei es, den Zugang zu den Gesundheitsfachberufen zu erleichtern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass sich die Schulgeldfreiheit als wirksames Instrument zur Fachkräftesicherung erwiesen habe. Seit ihrer schrittweisen Einführung im Jahr 2018 seien die Ausbildungszahlen in den Gesundheitsfachberufen gegenüber 2017 um mehr als 56 Prozent gestiegen. Die Fortführung der Förderung solle dazu beitragen, die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe weiter zu stärken.

Von der Förderung profitieren unter anderem die Ausbildungen in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, pharmazeutisch-technischen Assistenz, den Berufen der medizinischen Technologie sowie die Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister. Ausbildungsplätze an Krankenhäusern werden weiterhin über das Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert.

Nach Angaben des Ministeriums standen im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen rund 15.800 Ausbildungsplätze in den Gesundheitsfachberufen zur Verfügung. Etwa 11.200 davon wurden über die Schulgeldfreiheit finanziert. Für die Förderung stellt das Land in diesem Jahr rund 67 Millionen Euro bereit.

Weitere Informationen zur Schulgeldfreiheit und zur Förderrichtlinie stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW auf seiner Internetseite bereit.

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?