Sachsen-Anhalt: Präventions- und Rehabilitationskurse eingeschränkt möglich

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt hat in einem Schreiben genauer definiert, welche physiotherapeutischen Leistungen während des Teil-Lockdowns zusätzlich zu medizinisch notwendigen, also verordneten Behandlungen möglich sind:

Rehabilitationskurse dürfen stattfinden, wenn die allgemeinen Hygieneregeln und Kontaktbegrenzungen eingehalten werden. Präventionskurse, Fitness- und Personaltrainings sind nur als Einzel-, nicht als Gruppentraining zulässig. Wellness-Behandlungen sind als Dienstleistungen der Körperpflege gestattet.

 

Genaueres zu diesen Regelungen sowie viele weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das ständig aktualisiert wird und nach dem Login im Physioservice abrufbar ist.

 

 

Hintergrund:

 

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 28. Oktober beschlossen, dass „medizinisch notwendige Behandlungen“ während des Teil-Lockdowns weiterhin möglich sein sollen. Dazu gehört explizit auch die Physiotherapie, deren Systemrelevanz damit erneut unterstrichen wird. Die Hoheit für Regelungen zum Infektionsschutz liegt jedoch bei den einzelnen Bundesländern. Der IFK ist derzeit dabei, rechtssicher abzuklären, welche Bereiche der Therapie oder der Prävention in den Bundesländern zulässig bzw. vorübergehend unzulässig sind. Sobald verbindliche Rückmeldungen der Landesregierungen vorliegen, veröffentlicht der IFK diese im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).

 

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