SHV bei Anhörung zum DVPMG

Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags fand am 14. April 2021 die Anhörung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) statt.

Es war die zweite Anhörung dazu in dieser Woche und wieder ging es um ein typisch „Spahn‘sches“ Omnibusgesetz. Die Vorlage hat 179 Seiten und enthält jede Menge „Digitales“. Videotherapie, Anschluss an die Telematikinfrastruktur und dessen Finanzierung, Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Verordnung (eVO) sind einige beispielhafte Inhalte, die uns Heilmittelerbringer direkt betreffen. Der Gesetzentwurf nennt dafür erstmals konkrete Termine für die einzelnen Berufsgruppen.

 

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat für seine Mitgliedsverbände eine Stellungnahme abgegeben und die konkreten Inhalte des Gesetzentwurfs zu den oben genannten Themen begrüßt. Dabei hat er die Möglichkeit zu einer früheren freiwilligen Anbindung der Heilmittelerbringer sowie die Übernahme der dafür entstehenden Kosten gefordert. Auch die vollständigen Zugriffsrechte auf die ePA (bei Einverständnis des Patienten), der Einbezug bei der Entwicklung der eVO und die Möglichkeit, auch als Heilmittelerbringer therapieunterstützende Apps zu verordnen, waren zentrale Inhalte der SHV-Stellungnahme. Bei der Anhörung hat Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, vertreten.

 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?