Telerehabilitation in der Physiotherapie

Telerehabilitation ist in Australien ein anerkanntes Teilgebiet der Physiotherapie. In dem Flächenstaat können so Patienten auch über weite Distanzen physiotherapeutisch diagnostiziert und behandelt werden. Damit hat jeder einen grundsätzlichen Zugang zur physiotherapeutischen Versorgung. Da auch in Deutschland Patienten zum Beispiel aus ländlichen Regionen nicht immer Zugang zu einer Physiotherapie-Praxis in erreichbarer Nähe haben, ist eine Übertragung des australischen Modells vor allem zukünftig denkbar.

In Australien unterstützt die Regierung die Forschung und den Einsatz der Telerehabilitation. Dabei kommen auch Technologien zur Videokonferenz zum Einsatz, bei denen Physiotherapeut und Patient live zugeschaltet sind.

Der australische Physiotherapeut Prof. Trevor Russell ist Co-Director der Telerehabilitation Research Unit der University of Queensland und gewährte der IFK-Vorsitzenden Ute Repschläger nun einen Einblick in das von ihm mitentwickelte Telerehabilitationssystem eHAB: Ein computerbasiertes Videokonferenz-System, mit dem Physiotherapeuten mit Patienten in ihrer häuslichen Umgebung in Kontakt treten, eine Anamnese und Sichtbefund durchführen und auch den Range of Motion (Bewegungsausmaß) messen können. Ferner ist eine Anleitung zum Eigenübungsprogramm möglich.
Zu den Forschungsvorhaben von Prof. Trevor Russell zählt nun zum Beispiel die Frage, ob physiotherapeutische Untersuchungen im direkten Kontakt zum Patienten zu gleichen Ergebnissen führen wie bei der Telekommunikation. 

Ein ausführlicher Bericht zum Thema Telerehabilitation und das Modell in Australien folgt in der zweiten Jahreshälfte in unserem Fachmagazin physiotherapie.

Weitere Artikel

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.