Vergütungssteigerungen auch in der DGUV/SVLFG ab Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 steigen die Preise für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß eines im Jahr 2024 verhandelten Automatismus steigen daher auch die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten. 

Von daher können auch für alle Verordnungen im Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), deren erste Behandlung ab dem 1. Januar 2026 erfolgt, um 2,49 Prozent höhere Preise abgerechnet werden.

Das neue Leistungs- und Gebührenverzeichnis steht IFK-Mitgliedern im geschützten Bereich unter Mitgliederservice - Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften - DGUV zur Verfügung. Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder an die Mitgliederberatung, Tel.: 0234 97745-333, oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de " rel="nofollow"> abrechnung@ifk.de wenden. 

 

Weitere Artikel

BFB-Umfrage läuft: Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien im Fokus

2026 | 07.04. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat seine Konjunkturbefragung begonnen, die das Institut für Freie Berufe im Auftrag des BFB halbjährig durchführt. Neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieses Mal auf den Arbeitsmodellen der Freiberuflerinnen und Freiberufler.

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.