Die Heilmittelerbringer in Rheinland-Pfalz erhalten mehr Mitspracherecht

Um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die medizinische Versorgung und den Erhalt der dafür erforderlichen Infrastruktur im Gesundheitswesen sicherzustellen, wird in Rheinland-Pfalz künftig ein Gemeinsames Landesgremium Empfehlungen zu sektorenübergreifenden medizinischen Versorgungsfragen abgeben und konkrete Konzepte erarbeiten. Entgegen den ursprünglichen Planungen werden nun ausdrücklich auch die Heilmittelerbringer per Änderungsantrag in diesem Gremium vertreten sein.

„Uns war es wichtig, dass neben dem Land, den Landesverbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer, der Landesapothekerkammer, dem Landkreistag, dem Städtetag, den Pflegeorganisationen und den Patienten- und Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen auch die Heilmittelerbringer verankert werden und eine weitere Stärkung der Patientenrechte erfolgt“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD in Rheinland-Pfalz, Kathrin Anklam-Trapp, die Entscheidung gegenüber dem IFK.
Mit dem Gemeinsamen Landesgremium ist in Rheinland-Pfalz ein neues Instrument der Zusammenarbeit für alle Verbände und Organisationen geschaffen worden. Den IFK freut es insbesondere, dass sich auch in den Köpfen der gesundheitspolitischen Entscheider zunehmend die Relevanz der Heilmittelerbringer für die zukünftige medizinische Versorgung der Bevölkerung festsetzt.

Weitere Artikel

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.