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Kein Konsens bei Formular Heilmittelverordnung – KBV verwirrt über Verhandlungsstand

War es nur ein Versehen? Oder ein Versuchsballon? Fakt ist: Es gibt keinen Konsens über das neue Formular für die Heilmittelverordnung, das zum 1. Oktober 2020 eingeführt werden soll. Die von der die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 16. Januar 2020 veröffentlichte Fassung ist lediglich ein gemeinsamer Vorschlag der KBV und des GKV-Spitzenverbands. Dieser Vorschlag bleibt weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück; denn er schafft neue Bürokratie, obgleich Bürokratieabbau mehr als überfällig ist.

 

 

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat den Auftrag an den GKV-Spitzenverband, die KBV und die maßgeblichen Heilmittelverbände erteilt, die Rahmenbedingungen für die Heilmittelversorgung neu zu gestalten – und zwar auf Augenhöhe. Dies hat wohl noch nicht jeder verstanden. Anders lässt sich nicht erklären, dass der Entwurf (!) des neuen Verordnungsvordrucks erstmals vorsieht, dass jeder einzelne Behandler die Therapieleistungen quittieren soll. Dies bedeutet 250 Millionen zusätzliche Unterschriften, also ein abwegiger Gedanke. Dem gegenüber fehlen auf dem Entwurf wichtige Felder für die Abrechnung der Therapieleistungen.

 

 

Dennoch: Die Verhandlungen der maßgeblichen Verbände über die Rahmenverträge, bei denen auch der neue Verordnungsvordruck Thema ist, laufen konstruktiv. Warum die KBV hier gut acht Monate vor dem Stichtag 1. Oktober 2020 querschießt, kann nur vermutet werden. Es ist ein untauglicher Versuch, Unruhe in die Branche zu bringen.

 

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