Anerkenntnis Bundesrahmenvertrag: Offizielle Bestätigungen verzögern sich

Da viele Physiotherapiepraxen den Bundesrahmenvertrag noch nicht anerkannt haben, verschicken die ARGEn Heilmittel derzeit an alle Leistungserbringer pauschal ein Rundschreiben, um daran zu erinnern. Das verursacht viel Verunsicherung unter den Heilmittelerbringern.

Die Praxen, die den Bundesrahmenvertrag bereits anerkannt haben, können das Rundschreiben als gegenstandslos betrachten. Dies gilt auch für Mitglieder, die die Anerkenntniserklärung dem IFK geschickt haben oder dem IFK eine Vollmacht erteilt haben, die Anerkenntnis vorzunehmen. Für Praxen, die eine Bestätigung des IFK erhalten haben, besteht kein Handlungsbedarf mehr. Die ARGEn Heilmittel verschicken größtenteils keine Bestätigungen an die Leistungserbringer und wenn, dann mit erheblicher Verzögerung.



Die Frist für die Anerkennung wurde kürzlich bis zum 30. April 2022 verlängert, sodass Heilmittelerbringer, die den Bundesrahmenvertrag bislang noch nicht anerkannt haben, dies weiterhin tun können, ohne ab dem 1. Februar 2022 ihre Zulassung zu verlieren.



Die Anerkenntniserklärung finden Sie im internen Mitgliederbereich unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > GKV (ab 01.08.2021). Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder an die IFK-Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden (Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de)


Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?