SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BGW aktualisiert

Nach den umfassenden Änderungen im Infektionsschutzgesetz sowie den Coronaschutz-Verordnungen der Bundesländer hat nun auch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ihre branchenspezifische Arbeitsschutzstandards für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen der gesetzlichen Lage angepasst.

In den Arbeitsschutzstandards gibt die BGW u. a. Hinweise zu Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz. Insbesondere wurden auch die Regelungen zum Tragen von Masken angepasst.


Die geänderten Regelungen können im Merkblatt „Coronavirus (M26)“ nachgelesen werden.


Den vollständigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen finden Sie auf der Internetseite der BGW.  


Alle Informationen den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das sie im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

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