IFK-Jahreshauptversammlung 2024

Der Vorstand des IFK lädt alle Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung (JHV) des Geschäftsjahres 2023 ein. Sie findet am 16. März 2024 in den Räumlichkeiten des IFK-Fortbildungszentrums in Bochum statt.

Um 10:30 Uhr wird die Jahreshauptversammlung eröffnet. In diesem Jahr schließt sich der Vier-Jahres-Turnus, sodass neben den jährlichen obligatorischen Tagesordnungspunkten, wie den Rechenschafts- und Jahresberichten, auch die Wahl des Vorstands auf dem Programm steht. Die berufspolitische Ausrichtung des IFK wird hier ebenfalls besprochen. Diskutiert werden unter anderem Themen wie das neue Berufsgesetz und die Verhandlungen mit der GKV.

Satzungsgemäß können Anträge zu den Tagesordnungspunkten bis zum 15. Februar 2024 an den Vorstand gerichtet werden. Bis zur JHV werden diese im geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage ständig aktualisiert und stehen den Mitgliedern unter „Verband“ – „Jahreshauptversammlung“ zur Einsicht zur Verfügung. Nach Terminabsprache kann ab Mitte Februar auch der Kassenbericht in der IFK-Geschäftsstelle eingesehen werden.

Im Vorfeld der JHV findet vor Ort eine kostenlose Fortbildungsveranstaltung statt. Noel Young spricht ab 8:30 Uhr über das Thema „Das biopsychosoziale Modell: Hilft es uns wirklich, die Diskrepanz zwischen Schmerz und Pathologie zu erklären?". Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Alle wichtigen Informationen rund um die IFK-Jahreshauptversammlung finden Sie untenstehend. Um die Planung zu erleichtern, bittet der IFK um eine zeitnahe Rückmeldung.

Einladung

Anmeldeformular

Anfahrtsbeschreibung
 

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.