F wie Fördermittel: Welche verschiedenen Fördermittel gibt es?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: F wie Fördermittel.

Physiotherapeuten sind wie alle anderen Existenzgründer, die eine freiberufliche Selbstständigkeit planen, für eine Förderung durch öffentliche Kreditprogramme antragsberechtigt. Wichtig ist, dass entsprechende Kredite in jedem Fall vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden müssen.

Folgende Kreditprogramme der kfW-Mittelstandsbank kommen unter Umständen infrage:

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld
  • kfW-Förderkredit großer Mittelstand
  • ERP-Förderkredit KMU
  • ERP-Mezzanine Innovation
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Weitere Fördermöglichkeiten können auch auf regionaler Ebene, zum Beispiel bei den jeweiligen Landesbanken, bestehen. Erster Ansprechpartner für die Förderprogramme der Landesbanken und kfW ist grundsätzlich die Hausbank.

Darüber hinaus wird die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unter Umständen mit einem Gründungszuschuss gefördert. Dieses Angebot gilt aber nur für Empfänger von Arbeitslosengeld und liegt im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit, die hier als Ansprechpartnerin dient. Das Team von physio-START hilft Ihnen gern, das Passende für Sie zu finden.

 

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier.

 

 

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.