Aktuelle Entscheidungen der DRV zum freien Mitarbeiter

Zwischenzeitlich sind diverse Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu der Frage, ob freie Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen auch zukünftig als Selbstständige einzustufen sein können, positiv ausgegangen. Zur Erinnerung: Im Frühsommer dieses Jahres schreckte ein Beschluss des bayerischen Landessozialgerichts die Branche erheblich auf. So manche Presseveröffentlichung wähnte den freien Mitarbeiter in der Physiotherapiepraxis daraufhin ein weiteres Mal tot.

Die aktuelle Verwaltungspraxis zeigt nun zweierlei: Erstens werden zur Beurteilung der Frage, ob ein Physiotherapeut selbstständig ist, weiterhin die bekannten Kriterien der Prüfung wie zum Beispiel die Unabhängigkeit von Weisungen des Auftraggebers angewandt. Zweitens kann selbst in Fällen, in denen zunächst ein ablehnender Bescheid der DRV im Raume stand, im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine fundierte Argumentation das Blatt wenden.
IFK- Mitglieder wenden sich bei Fragen bitte auch weiterhin an das Referat Recht. Wir helfen gern.

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Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

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Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.