Bremen und Rheinland-Pfalz erhöhen ihre Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen

Zum 1. Februar 2026 haben nun auch Bremen und Rheinland-Pfalz eine Erhöhung ihrer Beihilfesätze angekündigt.

Das Besondere: Bremen richtet sich seit dem 1. Januar 2026 nach der Bundesbeihilfeverordnung. Dadurch erfolgt in Bremen eine automatische Anhebung der Höchstbeträge, sobald das Bundesministerium des Innern seine Verordnung anpasst.

Sie finden die aktualisierten Verordnungen im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Webseite unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“.

Weitere Artikel

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.