Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Juli 2022 auch für Praxisinhaber verpflichtend

Seit Oktober 2021 sollen Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patienten digital an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Aufgrund von technischen Verzögerungen können Arztpraxen allerdings übergangsweise bis Ende Juni 2022 weiter auch Bescheinigungen auf Papier ausstellen. Ab dem 1. Juli 2022 sollen dann voraussichtlich auch die Arbeitgeber in das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einbezogen werden.

Dafür ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber – das betrifft auch die physiotherapeutischen Praxisinhaber – von den Krankenkassen die Daten über die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters erhalten.

 

Das neue Verfahren bedeutet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer weniger bürokratischen Aufwand: Die eAU kann schneller an den Arbeitgeber und die Krankenkasse übermittelt werden, der Patient muss sich nicht mehr um die Zustellung kümmern und die elektronische Übermittlung sorgt für eine lückenlose Dokumentation.

 

 

Aus Gründen der Beweisführung erhalten Arbeitnehmer aber auch nach dem 1. Juli 2022 weiterhin eine Ausführung ihrer AU in Papierform. Außerdem sind sie weiterhin verpflichtet, sich unverzüglich bei ihrem Arbeitgeber krankzumelden.

 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?