Fehlerhafte Bedruckung von Verordnungen ab dem 01.10.2014

Zum 01.10.2014 ist es in der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware zu einer technischen Umstellung gekommen, die in einigen wenigen Fällen zu fehlerhaft ausgestellten Rezepten und zu Problemen bei der elektronischen Datenübertragung führt. Betroffen sind insbesondere die IK-Nummer der Krankenkasse und das Status-Feld. Diese Felder können fehlerhafte Angaben enthalten, die im Rahmen der Abrechnung nicht an die Krankenkassen übermittelbar sind.

Beispielsweise wird die Krankenkassen-IK gelegentlich mit einer führenden „10“ aufgedruckt, allerdings dann nur 7-stellig. Von daher fehlen hier die letzten beiden Ziffern. Sofern diese Krankenkassen-IK unvollständig bzw. nicht übermittelbar ist, sollten Sie die richtige IK-Nummer der jeweiligen Kasse bei der Abrechnung in Ihre Praxissoftware eingeben. Falls Ihnen die korrekte Krankenkassen-IK nicht vorliegt, sollten Sie hierzu Rücksprache mit dem ausstellenden Arzt halten. Bei einem fehlerhaft angegebenen Versicherten-Status, der dann meist nicht 5-stellig angegeben ist, nullen Sie die fehlenden Ziffern bei der Datenübertragung rechtsseitig.
An einer Lösung des Problems wird derzeit bei den Software-Anbietern mit Hochdruck gearbeitet. Nach Informationen des GKV-Spitzenverbands wurden in einigen Software-Programmen auch schon Aktualisierungen vorgenommen, die das Problem beheben sollen.
Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder gern auch an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

Weitere Artikel

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.