„Notbremse“ GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen: Hoffnung auf nachhaltige Strukturreformen bleibt
Das gewaltige Vorhaben, gegen dessen Umsetzung sich der IFK gemeinsam mit dem SHV in den letzten Wochen eingesetzt hat, ist nun beschlossene Sache. Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und nehmen damit bewusst gravierende Folgen für Patienten und Leistungserbringer in Kauf, um das erwartete Defizit der GKV zu schließen. Eigentliche Strukturreformen müssen folgen.
Genau so hitzig, wie das Gesetzesvorhaben im Vorfeld diskutiert wurde, gestaltete sich auch die Debatte am vergangenen Freitag im Bundestag. Für die Koalitionäre war klar, dass es sich bei dem Gesetz um eine Notbremse handelt, die betätigt werden muss, um die finanzielle Schieflage in der GKV aufzufangen und weitere Beitragserhöhungen zu verhindern. Nina Warken betonte nochmals, dass das Spargesetz den Einsatz aller Beteiligten erfordere – Leistungserbringer, Pharmaindustrie, Versicherte, Arbeitgeber und Bund müssten einen Beitrag leisten. Zugleich wurde auf notwendige Nachbesserungen, zum Beispiel bei der Familienversicherung oder dem Krankengeld, und die folgenden Strukturreformen hingewiesen. Die Opposition warf der Koalition vor, die Versorgung in Krankenhäusern, Arzt- und Therapiepraxen sowie im Rettungsdienst zu gefährden und insbesondere Pflegekräfte, Psychotherapeuten, Ärzte und Heilmittelerbringer übermäßig zu belasten. Die Einsparungen würden zu Praxisschließungen, längeren Wartezeiten, Personalabbau und einer Verschlechterung der Versorgung führen. Schließlich stimmten 319 Abgeordnete für das Gesetz, 286 votierten dagegen, vier Parlamentarier enthielten sich.
Im Kern enthält das Gesetz folgende Änderungen, die die Physiotherapie betreffen:
- Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung ab dem 1. Januar 2027 sowie ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029. Das anfänglich im Gesetzentwurf enthaltene Preismoratorium für das erste Jahr konnte verhindert werden und ist nicht mehr Bestandteil des Gesetzes. Das Preismoratorium hätte dazu geführt, die Vergütungssätze im kommenden Jahr konstant zu belassen, also die Preise „einzufrieren“. Neben dem Heilmittelbereich sind auch weitere zentrale Leistungsbereiche im Gesundheitswesen betroffen, wie zum Beispiel Ärzte, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen.
- Streichung der Mehraufwandspauschale für Blankoverordnungen. Im Vertragswerk zur Blankoverordnung zwischen den maßgeblichen Verbänden und dem GKV-SV darf zukünftig keine Pauschale für den Mehraufwand enthalten sein. Für bereits begonnene Blankoverordnungen gilt der Bestandsschutz, sodass die Pauschale hier auch nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden kann. Zudem war auch die Abschaffung der Pauschale für die Bedarfsdiagnostik geplant, dies konnte ebenfalls abgewendet werden.
- Erhöhung der Zuzahlung auf 15 Euro je Verordnung und damit mehr Aufklärungsarbeit in der Praxis. Die ursprünglich angedachte Dynamisierung, also die automatische, jährliche Erhöhung anhand der Grundlohnrate, wurde noch gestrichen.
Da auch der Bundesrat bereits zugestimmt hat, wird das Gesetz nach der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft treten. Für Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des IFK, steht fest, dass die Annahme des Gesetzes weitreichende Folgen haben und unsere Branche schwer treffen wird: „Die Attraktivität unseres Berufsstandes sinkt weiter, die langsam spürbar gewordene Entspannung der Fachkräftesituation wird ins Gegenteil gekehrt, der wirtschaftliche Druck auf Praxen wächst und die Blankoverordnung wird unattraktiver.“ Zugleich betont die Vorsitzende: „Dieses Spargesetz ist nur der erste Schritt – die „richtigen“ Strukturreformen kommen erst noch, wenn Ende des Jahres der zweite Bericht der FinanzKommission vorliegt.“ Offen ist, ob die Branche sich dann auf weitere Einschnitte einstellen muss oder die Vorschläge sich mit Themen wie der Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen befassen. Von der Gesundheitsministerin für Herbst angekündigt sind auf jeden Fall ein Entwurf zur Einführung eines Primärversorgungssystems und daneben weitere Maßnahmen zum dringend notwendigen Bürokratieabbau. Zu Letzterem gab es in den letzten Tagen konstruktive Gespräche. Mehr dazu lesen Sie demnächst hier.
Copyright Foto: © Deutscher Bundestag / Felix Zahn / photothek