Kaum Änderungen durch das Patientenrechtegesetz

Das neue „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten“ bereitet zurzeit einigen Physiotherapeuten Sorge, die umfangreiche Änderungen bei der Aufklärungs- und Dokumentationspflicht befürchten. Der IFK kann hier Entwarnung geben, da das Gesetz im Wesentlichen bereits Bekanntes zusammenfasst.

Auch ein Beitrag der führenden Juristenzeitschrift NJW stellt aktuell unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung klar, dass die Inhalte „wenig spektakulär“ sind und vorrangig rein formale Änderungen enthalten.Im neuen Patientenrechtegesetz werden vor allem Regelungen zu Gegenstand und Umfang der Patientenaufklärung erstmals in eigenständigen gesetzlichen Vorschriften zusammengefasst. Im Alltagsgeschehen einer Physiotherapie-Praxis wird die gesetzliche Neuregelung daher kaum zu spürbaren Veränderungen führen. Physiotherapeuten sollten aber den Anlass nutzen und ihr Wissen in den geschilderten Regelungsbereichen noch einmal auffrischen. Insbesondere können Praxisinhaber prüfen, ob die in Ihrer Praxis praktizierte Dokumentation der Patientenakte den rechtlichen Anforderungen genügt.

Den Rechtsartikel zum Thema aus der „physiotherapie“ 3/2013 finden Sie hier.

Weitere Artikel

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.