Blankoverordnung in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Bereich der Bundesbeihilfe erstattungsfähig

Die Blankoverordnung ist ab dem 1. November 2024 Teil der Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Darüber berichteten wir. 

Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt haben dies in ihren Beihilfeverordnungen zum 1. November 2024 bereits umgesetzt. Auch die Postbeamtenkrankenkasse hat sich dem für die Postbeamten A angeschlossen und eine Preisliste für die Blankoverordnung veröffentlicht.  

Nordrhein-Westfalen und Thüringen werden die Regelung zum 1. Januar 2025 übernehmen, Thüringen jedoch nur für die Diagnosen nach § 125 a SGB V (also analog der GKV). Berlin hat eine Übernahme ebenfalls angekündigt, ein genauer Termin steht aber noch nicht fest.  

In Niedersachsen und Sachsen sollen die Regelungen vorerst nicht übernommen werden, die Entscheidung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. 

Der IFK befindet sich weiter in stetigem Austausch mit den entsprechenden Behörden und wird weiter über Neuerungen informieren.

Informationen über die entsprechenden Beihilfesätze und die Preisliste der Postbeamtenkrankenkasse finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich der IFK-Internetseite unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“ sowie im neuen Merkblatt „A24b Blankoverordnung im Bereich der Privatpatienten“ im PhysioService. Hinsichtlich der neuen Regelungen anpasst wurden zudem die Merkblätter „A02 Abrechnung Privatpatienten“ und „M01 Musterbehandlungsvertrag“. 

  

Weitere Artikel

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.