BGW warnt vor Betrugsversuch mit angeblichem DGUV-Präventionsmodul

Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender zu einem angeblichen Präventionsmodul der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Davor warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in einer aktuellen Pressemeldung.

Erste Mitgliedsbetriebe der BGW haben bereits die betrügerischen E-Mails erhalten. Die BGW weist darauf hin, dass es sich bei dem Anschreiben mit Zahlungsaufforderung um einen Betrugsversuch handelt. Betriebe, die eine solche E-Mail erhalten, sollten die beigefügte Rechnung auf keinen Fall bezahlen.

Professionell gemacht, aber nicht echt

Die Betreffzeile lautet beispielsweise „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Ein angehängtes Anschreiben informiert über ein angebliches digitales DGUV-Präventionsmodul. Dieses müssten Betriebe angeblich nutzen, um ihren Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen. Ebenfalls angehängt ist eine Rechnung für die Teilnahmegebühr.

Die Mails sind professionell gemacht und erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu stammen, doch dies ist nicht der Fall. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Das genannte Präventionsmodul der DGUV existiert nicht. Im Anschreiben werden eine Telefonnummer der BGN und eine E-Mail-Adresse genannt, die beide falsch sind. Auffällig ist zudem, dass in den bisher bekannten Fällen eine ausländische Kontonummer für die Zahlung angegeben ist.

Im Schadensfall: Anzeige erstatten

Betroffenen, die bereits Zahlungen geleistet haben, empfiehlt die BGW, Anzeige zu erstatten. Dazu kann beim Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde erfragt werden. Hier wurde eine zentrale Zuständigkeit eingerichtet, unabhängig vom Sitz der Geschädigten.

Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise unter info@dguv.de.

 

Weitere Artikel

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.