Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

Die Preise steigen danach für alle Blankoverordnungen, die ab dem 01.04.2025 ausgestellt werden. Die Preise konventioneller Verordnungen erhöhen sich stattdessen für alle Behandlungen, die ab dem 01.04.2025 durchgeführt werden.

Die maßgeblichen Physiotherapieverbände bedauern die uneinheitliche Vorgehensweise und haben wenig Verständnis dafür, dass die GKV sich einer pragmatischeren Lösung verweigert hat.

Ab dem 01.05.2025 werden zudem die Preise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) sowie die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung sowie der Beihilfeordnungen einiger Länder steigen.

Nähere Informationen zum Schiedsspruch in der GKV finden Sie in der entsprechenden Meldung sowie im internen Mitgliederbereich. Dort können IFK-Mitglieder zudem die aktuellen Vergütungsvereinbarungen, Preislisten und Beihilfelisten herunterladen. Die Listen werden fortlaufend aktualisiert.

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