BKK Deutsche Bank AG verzichtet auf Genehmigungsverfahren

Die Betriebskrankenkasse Deutsche Bank AG hat den IFK darüber informiert, dass sie ab sofort auf das Genehmigungsverfahren von Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten wird.

Eine umfassende Übersicht über die Genehmigungspflicht der Krankenkassen, die der IFK laufend aktualisiert, finden Sie im Mitglieder-Service.

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