Presseinfo: „Osteopathie-Weiterbildung gesetzlich sichern“

In Deutschland gehen immer mehr Krankenkassen dazu über, insbesondere aus Marketingzwecken Osteopathie für wenige Behandlungen zu übernehmen. Allerdings ist lediglich in Hessen gesetzlich geregelt, wer diese osteopathische Behandlung überhaupt durchführen darf und welche Voraussetzungen derjenige mitbringen muss. Vor fünf Jahren wurde modellhaft die sogenannte WPO-Osteo – die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Osteopathie – vom hessischen Sozialministerium eingeführt. Diese wird nun bis 2018 verlängert, um weitere Erfahrungen zu sammeln.

Die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM) e. V. und der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. sehen in der WPO-Osteo jedoch lediglich einen ersten Schritt, um dem Flickenteppich verschiedenster Weiterbildungen unterschiedlichster Leistungsniveaus eine standardisierte, qualifizierte Weiterbildung gegenüberzustellen. Beide Verbände fordern daher, dass die Weiterbildung in osteopathischen Verfahren aufbauend auf die Zertifikatsweiterbildung in Manueller Therapie für Physiotherapeuten bundesweit gesetzlich geregelt werden muss.

In Deutschland herrscht immer noch Streit über Osteopathie als reguläre Patientenleistung. Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Abgabe der Osteopathie fehlt. Zudem gibt es mit Ausnahme der hessischen WPO-Osteo keine staatlich geregelte Ausbildung in dem Bereich. Ziel von DGMM und IFK dagegen ist eine bundesweite Regelung für Ärzte und Physiotherapeuten zur Fortbildung, aber auch zur Abgabe der Osteopathie: „Ein wichtiger Schritt wäre die Verankerung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie die Aufnahme der Osteopathie in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer entsprechenden Leistungsbeschreibung“, so Ute Repschläger. Nach Ansicht der DGMM sollten osteopathische Verfahren derzeit an Physiotherapeuten genauso wie die Manuelle Therapie verordnungsfähig werden können.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, Osteopathie als alternative Heilmethode in das traditionelle Gesundheitssystem des jeweiligen Landes einzugliedern. Nach Ansicht der DGMM sind die osteopathischen Verfahren Bestandteil der Manuellen Medizin und die Erweiterung „Osteopathische Verfahren“ keine Alternativmedizin, sondern der etablierten Medizin zuzuordnen. Die WHO hat sogenannte „Benchmarks for Training in Osteopathy“ (Ausbildungsstandards) herausgegeben. Diese sollen international gewährleisten, dass die osteopathische Aus-, Fort- oder Weiterbildung Mindestanforderungen erfüllt und die Absolventen in der Lage sind, mit den erworbenen Fähig- und Fertigkeiten sicher osteopathisch tätig zu werden.

Für Deutschland bedeutet dies für Physiotherapeuten eine Qualifizierung mit zumindest 700 Stunden, einschließlich der Zertifikatsweiterbildung in Manueller Therapie. Der Umfang des von der WHO empfohlenen Aufbaulehrgangs entspricht dem Osteopathie-Curriculum des IFK, welches den Gesundheitsministerien von Bund und Ländern bereits 2011 als Diskussionsgrundlage vorgelegt wurde sowie den Weiterbildungsrichtlinien der DGMM. Aufgrund der WHO-Vorgaben sehen beide Verbände eine Reduzierung des Ausbildungsumfangs der WPO-Osteo in Hessen von 1.350 auf mindestens 700 Stunden als sinnvoll an. Weitere fachbezogene ergänzende Inhalte können zusätzlich gelehrt werden, um die Qualifizierung abzurunden.

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