Rahmenvorgabe für Heilmittel 2014 steigt um 3,25 Prozent

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf die Rahmenvorgabe für Heilmittel 2014 geeinigt, die eine Steigerung von 3,25 Prozent bzw. 150 Millionen Euro aufweist.

Hinzu komme noch der regionale Anpassungsbedarf auf Landesebene. Neben der Steigerung von 3,25 Prozent für das kommende Jahr wurde die Rahmenvorgabe für Heilmittel rückwirkend für 2013 um 0,5 Prozent erhöht. Die Rahmenvorgabe für Heilmittel bildet die finanzielle Basis für die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Heilmitteln und ist daher von großer Bedeutung.
Ferner sollen die regionalen Verhandlungspartner prüfen, ob auf Landesebene „eine arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Heilmittel auf der Grundlage vereinbarter Versorgungsziele als Ablösung der Richtgrößenprüfung erfolgen kann.“ Auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, dass Regresse ganz abgeschafft werden. Von den Richtgrößenprüfungen fühlen sich manche Ärzte noch immer eingeschränkt, weitere Rezepte für Physiotherapie auszustellen, auch wenn diese medizinisch notwendig wären.

Weitere Artikel

Resolution: Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

2026 | 27.04. Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

2026 | 27.04. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert.