AOK Niedersachsen verzichtet ab April auf das Genehmigungsverfahren

Die AOK Niedersachsen hat den IFK darüber informiert, dass sie ab April vollständig auf das Genehmigungsverfahren von Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten wird.

Bislang wurde eine Genehmigung bei bestimmten Indikationsschlüsseln noch verlangt, was für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.04.2014 nicht mehr der Fall sein wird.
Eine umfassende Übersicht über die Genehmigungspflicht der Krankenkassen, die der IFK laufend aktualisiert, finden Sie im Mitglieder-Service.

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