Liste zum Genehmigungsverzicht aktualisiert

Für seine Mitglieder führt der IFK eine Liste aller Kostenträger, die auf ein Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten. Diese Liste, die im geschlossenen Mitgliederbereich (bitte vorher einloggen)abgerufen werden kann, ist in diesen Tagen wieder einmal umfangreich aktualisiert worden.

Es wurden diverse Änderungen im Zuge von Fusionen im BKK-Sektor vorgenommen. Gleichfalls wurden einige kleinere Krankenkassen (z. B. BKK PWC und BKK Beiersdorf AG) neu in die Liste aufgenommen, die mittlerweile auf das Genehmigungsverfahren verzichten.
Die BKK Medicus ist den umgekehrten Weg gegangen und hat ihren zuvor bestehenden Genehmigungsverzicht inzwischen aufgehoben. Alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls müssen der BKK Medicus daher wieder vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung eingereicht werden. Der IFK hat aber mit der Krankenkasse geklärt, dass in den kommenden Monaten kulant verfahren werden soll, sofern einzelne Patienten vergessen sollten, den Genehmigungsantrag einzureichen. Absetzungen sind somit in dieser Angelegenheit nicht zu erwarten.  
Über Änderungen der laufend aktualisierten Liste zum Genehmigungsverzicht können sich IFK-Mitglieder übrigens stets zeitnah automatisch informieren lassen, indem Sie den RSS-Feed abonnieren.

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