Kein Anspruch auf Löschen von Daten aus einem Bewertungsportal

Niedergelassene Ärzte oder Physiotherapeuten haben keinen Anspruch auf Löschen von Bewertungen und beruflichen Daten wie Name, Leistungsangebot und Praxis-Anschrift aus Internetportalen.

Der Bundesgerichtshof wies aktuell die Klage eines Münchener Frauenarztes ab, der von dem Internetportal Jameda verlangt hatte, sein Profil vollständig zu löschen. Die Richter sahen zwar, dass die Aufnahme in ein Bewertungsportal die berufliche Existenz eines Praxisinhabers nicht unerheblich belasten kann. Das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der freien Arztwahl, bewerteten sie aber als so erheblich, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes hinter dem Recht auf Kommunikationsfreiheit in diesen Fällen zurücktreten müsse. Auch der Umstand, dass anonyme Bewertungen abgegeben werden, ändert nichts am Sachverhalt.
Das Urteil entfaltet auch Wirkung für selbstständige Physiotherapeuten, deren Dienstleistungen ebenfalls in Internetportalen bewertet werden. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, hier eine andere juristische Einschätzung vorzunehmen. Durch diese Entscheidung steht nun fest, dass Betreiber von Internetportalen grundsätzlich die beruflichen Daten von Praxisinhabern auch ohne deren Einverständnis erheben, speichern und nutzen dürfen.
Der Anspruch, unwahre Tatsachenäußerungen sowie beleidigende oder sonst unzulässige Bewertungen von den Seiten der Bewertungsportale löschen zu lassen, bleibt aber weiterhin bestehen.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.