vdek unterbreitet nicht zeitgemäßes Angebot

Vor dem Hintergrund der mittlerweile allseits bekannten unzureichenden Vergütung in der Physiotherapie hat der Verband der Ersatzkassen in den jüngsten Verhandlungen ein vollkommen inakzeptables Angebot unterbreitet. Der vdek sieht darin eine Vergütungserhöhung von 1 Prozent in den westlichen Bundesländern und gar keine Erhöhung in den östlichen Bundesländern vor.

Das einzige, was dabei zähle, sei das einheitliche Preisniveau aller Kassen. Nach dieser Logik käme es nicht zu einer Vergütungserhöhung, sondern häufig zu einer Preissenkung auf das Niveau der Regionalkassen. Aus Sicht des IFK ist dies eine Abkehr von der bisherigen Vertragspartnerschaft und nicht hinnehmbar. Ein weiterer Einigungsversuch ist für Dezember anberaumt, wobei die Verhandlungsparteien so weit wie nie zuvor von einer Einigung entfernt sind.
Zum Hintergrund: Allein durch einen nicht erfolgten Inflationsausgleich ist die Vergütung in der Physiotherapie in den vergangenen Jahren um 20 Prozent gesunken. Der fachlich und menschlich interessante und fordernde Beruf des Physiotherapeuten wird durch die schlechte Vergütung zunehmend unattraktiver. In einer alternden Gesellschaft mit immer mehr chronisch erkrankten Patienten gefährdet dies die Versorgungssituation. Schon jetzt spüren wir einen Fachkräftemangel, was sich sowohl in externen als auch in unseren eigenen Zahlen bestätigt. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten umtreibt zudem die Sorge vor Altersarmut.
Vor diesem Hintergrund kann das Angebot des vdek nur als völlig unerklärlich bewertet werden.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.