Keine Zuzahlungen bei der Postbeamtenkrankenkasse

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat den IFK aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass einzelne Heilmittelerbringer die im Bereich der GKV üblichen Zuzahlungen auch von ihren Versicherten einziehen. Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse müssen jedoch bei der Inanspruchnahme von Heilbehandlungen keine Zuzahlungen entrichten. Dies gilt selbst dann, wenn das Feld „gebührenpflichtig" durch den Arzt angekreuzt wurde.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf unser aktualisiertes Merkblatt „A2 Abrechnung mit Privatpatienten" hinweisen. Hier finden Sie jetzt auch Informationen zur Abrechnung mit Beschäftigten im öffentlichen Dienst. IFK-Mitglieder können sich das Merkblatt im geschützten Mitgliederbereich (vorher einloggen) downloaden.

Weitere Artikel

Resolution: Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

2026 | 27.04. Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

2026 | 27.04. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert.