IFK lehnt E-Health-Gesetzentwurf ab

Der IFK begrüßt ebenso wie der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zwar die Etablierung einer sicheren digitalen Kommunikation im Gesundheitssystem mit den damit verbundenen Fristsetzungen. Unerklärlich ist jedoch, warum große Teile der Leistungserbringer, wie etwa Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister und Ergotherapeuten zunächst bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur außen vor sein sollen. Allerdings sind im neuen Gesetzentwurf weder notwendige Zugriffsberechtigungen (in § 291a Abs.4 Nr. 2 SGB V) geregelt, noch ist ersichtlich, wieso es der Gesellschaft für Telematik und nicht dem Gesetzgeber vorbehalten sein soll, (im Rahmen des § 291b Abs.1 Nr.5 SGB V) über die Ausdehnung der Zugriffsberechtigung auf weitere, nicht näher bestimmte Leistungserbringergruppen zu entscheiden.

Das Ganze ist umso unverständlicher, als etwa die Physiotherapie in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Telematik und Telemedizin NRW bereits in einem Pilotprojekt die Ausgabe der ersten 1000 elektronischen Heil-Berufsausweise erfolgreich getestet hat. Diese technischen Möglichkeiten blendet der Gesetzentwurf vollkommen aus. Die notwendige Weiterentwicklung im Bereich zusätzlicher Anwendungen bleibt genauso vollkommen unberücksichtigt. Auf diese Art und Weise verpasst der Gesetzentwurf die große Chance, auch die Gesundheitsfachberufe angemessen und zeitnah in die  Telematikinfrastruktur einzubinden.

Weitere Artikel

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.