IKK classic: Änderung im Kostenträgerverzeichnis zum 01.07.2015

Die IKK classic informierte uns mit heutigem Schreiben zu den Änderungen im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V ab dem 1. Juli 2015:

Die Annahme der elektronischen Abrechnungsdaten wird ab dem 01.07.2015 ausschließlich durch das Abrechnungszentrum Emmendingen oder die BITMARCK Service GmbH vorgenommen. Die Annahme der Papierbelege erfolgt im Wesentlichen durch das Abrechnungszentrum Emmendingen, lediglich für wenige Abrechnungscodes erfolgt die Papierannahme durch die IKK classic an definierten Standorten.

Bislang fungierte die INTER-FORUM AG als Papier- bzw. Datenannahmestelle für die Abrechnungen  der IKK classic im Bereich der sonstigen Leistungserbringer.

Eine Übersicht der IKK zu den zuständigen Annahmestellen für Ihre Papierrechnungen und –belege sowie die elektronischen Abrechnungsdaten finden Sie hier.

Weitere Artikel

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.