csm_Gutschein_af3d51cb8a.jpg

Premiere bei IFK-Innovationsprojekt „Physio für Dich“

Mit den ersten „Physio für Dich“-Räumlichkeiten im Hamburger S-Bahn-Gebäude hat der Deutsche Bahn Konzern am 17. Juni 2015 den Grundstein auch für eine feste örtliche Verankerung des IFK-Innovationsprojektes gelegt.

Zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der S-Bahn Hamburg GmbH freuten sich bei der Eröffnungsfeier am Standort Hamburg-Hammerbrook, ihren „Physio für Dich“-Fördergutschein nun direkt an ihrem Arbeitsplatz einlösen zu können.

Ralf Ingwersen, Vorsitzender des Ortsverbandes der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), und Adrian Ciancia, Geschäftsführer des Fonds soziale Sicherung (FSS), die das Innovationsprojekt „Physio für Dich“ in Kooperation mit dem IFK ins Leben gerufen haben, stellten den neuen Physioraum vor und freuten sich über den regen Zuspruch der Anwesenden. Von nun an werden das IFK-Mitglied Roland Rasch und sein Team der Physiotherapiepraxis „Gesundheitskönig“ die Behandlungen der Fördergutscheine zweimal pro Woche vor Ort durchführen.

Das IFK-Innovationsprojekt „Physio für Dich“ verfolgt das Ziel, die Qualität der betrieblichen Gesundheitsförderung zu steigern und richtet sich an alle Mitarbeiter der Deutschen Bahn, die Mitglieder der EVG sind. Alle Antragsteller erhalten einen Fördergutschein in Höhe von 100 Euro, der ein bestimmtes Leistungspaket umfasst und exklusiv in IFK-Praxen einlösbar ist. Teilnehmende IFK-Mitglieder erhalten im Rahmen von „Physio für Dich“ eine adäquate Vergütung.

IFK-Praxen, die sich über Details des Innovationsprojektes „Physio für Dich“ informieren möchten, können sich gerne an die IFK-Mitarbeiterin und Referentin des Geschäftsführers – Julia Krüger (Telefon: 0234 / 9 77 45-48, E-Mail: krueger@ifk.de) – wenden.

Weitere Artikel

Resolution: Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

2026 | 27.04. Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

2026 | 27.04. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert.