csm_Foto-Gesetzesaenderungen_Internet_45a0d4d8b2.jpg

Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz

Der Bundesrat hat das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) gebilligt, fordert mit einer Entschließung jedoch weitere Verbesserungen an dem Gesetz. Die im Gesetz vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote sind nach Meinung der Länderkammer nicht ausreichend.

Das Gesetz nimmt die Palliativversorgung als ausdrücklichen Bestandteil der Regelversorgung in die gesetzliche Krankenversicherungsleistung auf. Die Sterbebegleitung wird expliziter Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus wird die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt, indem Pflegedienste mehr Leistungen abrechnen können. Schließlich stellt das Gesetz sicher, dass sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.

Eine Verbesserung mit physiotherapeutischen Leistungen ist unmittelbar mit dem HPG nicht vorgesehen. Beim IFK und dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) besteht jedoch Konsens, dass nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2016 Raum ist, auf den Gemeinsamen Bundesausschuss zuzugehen, um diesen zu bewegen, die Palliativversorgung auch in der Heilmittel-Richtlinie weiter zu verbessern. Die derzeitigen Diagnosegruppen, z. B. CS bei chronischen Schmerzen, decken nicht alle Facetten der Palliativversorgung hinreichend ab. Zudem lautet die Forderung des IFK, dass Physiotherapeuten ausreichend Zeit für die Betreuung der Patienten erhalten. Die IFK-Vertreterversammlung hat den zuständigen Fachausschuss beauftragt, eine entsprechende Leistungsposition vorzubereiten.

Das HPG wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.