GKV-Spitzenverband macht nur die halbe Arbeit

Das unzureichende Vergütungsniveau in der Physiotherapie ist seit langem ein Ärgernis, das unter anderem zu einem offensichtlichen Fachkräftemangel in der Branche geführt hat, der zunehmend auch die flächendeckende Versorgung mit Heilmitteln gefährdet. Der IFK fordert daher seit langem eine adäquate Erhöhung der Vergütungssätze.

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wurde zu Beginn des Jahres dieser Forderung ein Stück weit Rechnung getragen, indem ein Preisangleichungsmechanismus eingeführt wurde, der in vielen Bundesländern spürbare Vergütungserhöhungen bringen soll. Damit wurde der GKV-Spitzenverband gesetzlich verpflichtet, für alle Leistungen der ambulanten Heilmittelversorgung eines Bundeslandes Preisuntergrenzen zu ermitteln, die für alle Krankenkassen in diesem Land verbindlich sind. Zum 1. April 2016 sollten dem Spitzenverband dafür die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise von den Kassen gemeldet werden. Angekündigt war ursprünglich, die Berechnung der Untergrenzen bis spätestens Mitte Mai zu veröffentlichen.

Der IFK hat die gesetzliche Regelung sehr begrüßt, ist aber mehr als überrascht vom spät gelieferten Ergebnis. Dass die Veröffentlichung der Preisuntergrenzen erst mit dreieinhalb Wochen Verspätung erfolgt, ist das eine und mag auf die komplizierte neue Materie zurückzuführen sein. Keine Entschuldigung gibt es aber dafür, dass der GKV-Spitzenverband Nebenleistungen, wie Hausbesuchspauschalen, beim Gebührenvergleich ausklammert. Dass hierin ein Gesetzesverstoß vorliegt, darüber sind sich alle anderen Beteiligten einig. Nach Berechnungen des IFK könnte den Physiotherapeuten allein durch die Nicht-Berücksichtigung der Hausbesuche bis 2021 ein Erhöhungsvolumen von über 7,5 Mio. Euro vorenthalten werden, das ihnen gesetzlich jedoch zusteht.

Der IFK fordert deshalb gemeinsam mit dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) den GKV-Spitzenverband auf, nach Recht und Gesetz zu handeln und die fehlenden Vergleichspreise unverzüglich nachzuliefern. Ansonsten wäre das Vertrauen der Heilmittelerbringer in die Arbeit des GKV-Spitzenverbands nachhaltig geschädigt.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.