Neue Preise in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg

Nicht immer verlaufen Verhandlungen mit den Krankenkassen rund und unproblematisch. Diese Erfahrung machten die Berufsverbände der Physiotherapie in diesem Jahr u. a. in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Aber: Nach mehreren Verhandlungsrunden konnte nun doch eine Einigung auf eine signifikante Vergütungserhöhung erzielt werden.

Der Abschluss mit der AOK Baden-Württemberg gilt bereits für alle Verordnungen, die ab dem 01.07.2016 ausgestellt wurden, entspricht einer strukturellen Preiserhöhung um rund 3,7 Prozent.
Auch mit der BKK, IKK und Knappschaft in Schleswig-Holstein konnte erst in dieser Woche endgültige Einigkeit über eine neue Vergütungsvereinbarung erzielt werden, die bereits für Verordnungen ab dem 01.07.2016 gelten. Hier steigen die Vergütungssätze um durchschnittlich rund 6,4 Prozent.

Beide Abschlüsse stehen noch unter Gremienvorbehalt der Krankenkassen. IFK-Mitglieder können die Zuzahlungslisten mit den neuen Preisen indes schon jetzt im geschützten Mitgliederbereich abrufen und zur Abrechnung und zum Einzug der Zuzahlungen nutzen. In der kommenden Woche werden IFK-Mitglieder zudem auf dem Postweg ausführlich informiert.

Weitere Artikel

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.