Gröhe gefährdet Professionalisierung

Die Bundesregierung hat sich den Empfehlungen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angeschlossen, die Modellklausel für Therapiestudiengänge um zehn Jahre zu verlängern. Die Entscheidung ist nicht nur enttäuschend, sondern auch völlig unverständlich.

2009 wurden u. a. im Masseur- und Physiotherapeutengesetz Regelungen vorgesehen, die bis Dezember 2017 die Erprobung akademischer Erstausbildungen ermöglichen sollten. Für den Bericht wurden die wissenschaftlichen Evaluierungen aus acht Bundesländern mit insgesamt 25 Modellstudiengängen ausgewertet. Obwohl das Bundesministerium für Gesundheit explizit darauf hinweist, dass „übereinstimmend (…) alle Auswertungen zu dem Ergebnis [kommen], dass es dauerhaft wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten“, ist die daraus folgende Konsequenz nicht nachvollziehbar.

Statt die notwendigen Schritte für eine dauerhafte Verankerung des Studiums in den Berufsgesetzen einzuleiten, soll der Schwebezustand der Modellstudiengänge um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Begründung: Das Bundesgesundheitsministerium sieht den Mehrwert einer akademischen Ausbildung gegenüber einer Fachschulausbildung noch nicht hinreichend belegt.

Die überfällige Weiterentwicklung der Therapieberufe und des Hebammenwesens, die einen Baustein zur Lösung der anstehenden Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung Deutschlands darstellen, werden damit weiter unnötig hinausgezögert, wenn nicht gar verhindert, heißt es in einer Pressemitteilung des Hochschulverbunds Gesundheitsfachberufe (HVG), die der IFK gemeinsam mit zahlreichen anderen Verbänden sowie als Mitglied des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) unterzeichnet hat.

Noch besteht jedoch Hoffnung: Die Entscheidung über die Zukunft der hochschulischen Qualifikationen im Gesundheitswesen wird in letzter Instanz das Parlament fällen.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.