Freie Plätze in der Workshopreihe Qualitätsmanagement

Interessierte Praxen, die sich dem Thema Qualitätssicherung widmen wollen, können sich noch für den am 25. November 2016 in Bochum startenden Workshop anmelden. Der zweitägige Kurs enthält sämtliche Grundlagen, um ein funktionierendes Qualitätsmanagement-System in die Praxis zu implementieren und ein Self-Assessment durchzuführen: Führung von Mitarbeitern, Prozesse, Messung und Analyse, Self-Assessment, Ergebnisanalyse, Bewertung und Entscheidung.

IQH-Mitgliedspraxen haben anschließend die Möglichkeit, das IQH-Self-Assessment-Modul zu durchlaufen. Nach erfolgreicher Durchführung sind Sie berechtigt, sich eine Bescheinigung über die Konformität Ihres QM-Systems mit den Vorgaben des IQH Excellence Systems auszudrucken. Falls die Praxis sich zu einer Zertifizierung entschließt, folgt zudem der Besuch eines weiteren, eintägigen Aufbaukurses Qualitätsmanagement. Dieser dient als Zertifizierungsvorbereitung und beinhaltet außerdem das Arbeitsschutzmodell MAAS – BGW/qu.int.as.

Fragen zum Thema Qualitätsmanagement können Sie gern telefonisch (0234 97745-36) oder per E-Mail (info@iqhv.de) an die IQH-Geschäftsstelle richten. Detaillierte Informationen und weitere Workshop-Termine finden Sie hier.

Weitere Artikel

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.